Tarif

Die Abrechnung erfolgt gemäss dem Tarif der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO.

Der Taxpunktwert in unserer Praxis beträgt CHF 1.10

Bei grösseren Arbeiten oder auf Wunsch erstellen wir Ihnen immer einen detaillierten Kostenvoranschlag.

Wichtige Information für unsere langjährigen Patienten:
Der bisherige Zahnarzttarif aus dem Jahr 1994 bildete nach über 20 Jahren in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin ab und wurde deshalb revidiert. Am 1. Januar 2018 ist dieser revidierte Zahnarzttarif (DENTOTAR®) zwischen der Schweizerischen Zahnärzte-Gesellschaft SSO und den eidg. Sozialversicherungen Unfall- Militär- und Invalidenversicherung (UV/MV/IV) in Kraft getreten und wird seither auch bei der Kostenübernahme durch das Sozialamt oder durch die Ergänzungsleistung angewendet.

Die schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO empfiehlt, diesen revidierten Tarif auch bei der Behandlung von Privatpatienten anzuwenden. Per 1. Mai 2018 finden Sie deshalb diesen revidierten Tarif (DENTOTAR®) mit neuen Tarifpositionen und einem neuen Taxpunktwert auf Ihrer Zahnarztrechnung. Der neue Taxpunktwert für die Behandlung von Privatpatienten beträgt CHF 1.10, welcher nahe dem Taxpunktwert für Sozialversicherungsfälle (UV/MV/IV) liegt (CHF 1.00). Bedingt durch den neuen Tarif wird es vor allem bei der Behandlung von Kinder und Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr und bei der Prophylaxe (Behandlung durch die Dentalhygienikerin und Prophylaxeassistentin) eine Kostenerhöhung geben. Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) sind von dieser Tarifrevision derzeit nicht betroffen. Dort gilt bis auf weiteres der alte Tarif mit dem Taxpunktwert CHF 3.10 (Taxpunktwert KVG). Bei Krankenpflege- Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen (nach VVG) wird nach dem revidierten Tarif (DENTOTAR®) abgerechnet und die Rechnung kann wie bisher bei den Krankenkassen eingereicht werden.